Auf dem richtigen Dampfer

Fragen & Antworten

Alles was Sie wissen müssen

Sie möchten mehr über das Thema Zeitarbeit erfahren oder haben eine Frage zu unserer Arbeitsweise? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die uns sehr häufig gestellt werden. Sollten Sie die gewünschten Informationen dennoch nicht finden, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.

Häufige Fragen

Als Mitarbeiter*in der PILGRIM Personal GmbH haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie befinden sich somit in einem regulären Angestelltenverhältnis mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und allen üblichen Sozialleistungen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Lediglich die Einsätze bei unseren Kunden (Krankenhäuser, Altenheime, Ambulante Pflegedienste, Arztpraxen) sind befristet. Die Dauer eines Einsatzes kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten variieren.

Sie füllen wöchentlich Tätigkeitsnachweise aus und lassen uns diese per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Die Tätigkeitsnachweise müssen immer bis zum Dienstag der Folgewoche bei uns eintreffen, bei einem Monatswechsel bis zum 3. Werktag des Folgemonats.

Wir entwickeln Ihren Dienstplan zum einen nach den Anforderungen unserer Kunden und zum anderen nach Ihren Wünschen. Um die Abstimmung zu erleichtern, können Sie dazu gerne das Formular „Wunschdienstplan“ bzw. „Wunschdienstplan Minijobber“ mit Ihren Wünschen für den nächsten Monat ausfüllen und uns zukommen lassen.

Wir setzen Sie entsprechend Ihrer Qualifikation und Ihren Einsatzwünschen ein. Alle relevanten Informationen (Einsatzort, Ansprechperson, Meldeuhrzeit usw.) lassen wir Ihnen vorher telefonisch und schriftlich zukommen.

In der Regel begleiten wir Sie am ersten Tag Ihres Einsatzes.

Ihre Einsatzorte liegen max. 40 km oder eine Fahrstunde mit dem ÖPNV von Ihrem Wohnort entfernt. Sollte es bei der Nutzung des ÖPNV am Wochenende oder durch Streiks Probleme geben, kümmern wir uns darum, dass Sie pünktlich zu Ihrem Einsatzort kommen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte an.

Es ist sehr wichtig, dass Sie uns im Krankheitsfall unverzüglich (bis spätestens 08:30 Uhr) informieren.
Vergewissern Sie sich bitte, dass wir die Information auch erhalten haben!
Sollten Sie im Frühdienst eingeplant sein, informieren Sie bitte vorab die Einrichtung, bei der Sie gerade im Einsatz sind.

Im Krankheitsfall schicken Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir übernehmen die gesetzliche Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Danach beziehen Sie das Krankengeld durch Ihre Krankenversicherung

Da wir eine teamunabhängige Urlaubsplanung haben, können Sie jederzeit Urlaub oder Freizeitausgleich beantragen.
Nutzen Sie dazu einfach unsere Urlaubs-/Gleitzeitanträge.

Wir sind Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und wenden den aktuellen Tarifvertrag an.

Wir zahlen Ihnen folgende übertariflichen Zuschläge:

  • Mehrarbeitszuschlag 25 %
  • Feiertagsarbeit 100 %
  • Sonntagsarbeit 50 %
  • Samstagsarbeit 25 %
  • Nachtarbeit (22 – 06 Uhr) 25 %

Hinzu kommen:

  • Fahrtkostenerstattung: 0,30 €/km; alternativ volle Übernahme des Monatstickets (steuerfrei)
  • Betriebliche Altersvorsorge: 50,00 € monatlich (ohne eigene Kosten) bei Vollzeitbeschäftigten; Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrem prozentualen Anteil
  • Private Krankenzusatzversicherung

Sie bekommen ein vertraglich vereinbartes Monatsgehalt, das wir Ihnen jederzeit zahlen.

Wir zahlen Ihr Gehalt zum 15. des Folgemonats inkl. aller Zuschläge. Sollten Sie zum Monatsende einen Vorschuss benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

In diesem Fall sprechen Sie uns bitte umgehend an. Wir werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.